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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG (https://dejure.org/2014,101689)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.12.2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG (https://dejure.org/2014,101689)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG (https://dejure.org/2014,101689)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Bremen - S 26 AS 1716/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2014 - L 15 AS 346/14
    Eine Anhörungsrüge ist demnach nur zulässig, wenn sich dem Vorbringen die Verletzung des Anspruchs des die Rüge erhebenden Beteiligten auf rechtliches Gehör durch das Gericht und die Entscheidungserheblichkeit dieser Verletzung entnehmen lässt (vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 178 a Rn 6a ff; Bundessozialgericht, Beschluss vom 11. September 2009 - B 6 KA 1/09 C).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2016 - L 13 AS 104/16
    Das Darlegen im Sinne dieser Vorschrift erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise vor Erlass der angegriffenen Entscheidung das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Sinne von Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt worden sein soll; es müssen also schlüssig die Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt, und es muss weiter dargelegt werden, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung in der Sache nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2012 - L 13 AS 256/12 B ER RG - Beschluss des 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG - Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178 a Rn. 6b m. w. Nachw.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 13 AS 61/16
    Dies erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise vor Erlass der angegriffenen Entscheidung das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Sinne von Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt worden sein soll; es müssen also schlüssig die Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt, und es muss weiter dargelegt werden, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung in der Sache nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2012 - L 13 AS 256/12 B ER RG - Beschluss des 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG - Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 178a Rn. 6b m. w. Nachw.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2014 - L 13 AS 288/14
    Dies erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise vor Erlass der angegriffenen Entscheidung das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Sinne von Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt worden sein soll; es müssen also schlüssig die Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt, und es muss weiter dargelegt werden, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung in der Sache nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2012 - L 13 AS 256/12 B ER RG - Beschluss des 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2014 - L 15 AS 346/14 B ER RG - Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 178 a Rn. 6b m. w. Nachw.).
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